Hausinstallation

Wer beantragt einen Hausanschluss?

Der Bauherr, der zugleich Grundstückseigentümer ist, der Generalplaner oder der Architekt können im Auftrag des Bauherrn die Trinkwasser-Anschlussleitung beantragen. Dafür vorgesehene Formulare stehen häufig auf den Webseiten Ihrer Wasserversorgersunternehmen zum Download bereit bzw. werden auf Anfrage zur Verfügung gestellt. Dem Antrag ist ein amtlicher Lageplan des Grundstückes und ein Kellergeschoss-Grundriss mit der gewünschten Leitungsführung beizufügen.

Was ist bei der Bauplanung zu beachten?

Die Herstellung und Inbetriebnahme eines Neuanschlusses kann auch von örtlichen Gegebenheiten abhängen. Nach Bearbeitung Ihres Antrages durch das Versorgungsunternehmen erhalten Sie die Formulare zur Auftragserteilung sowie eine Kostenaufstellung. Einen Kostenvoranschlag für den privaten Bereich erhalten Sie direkt vom beauftragten Bauunternehmen bzw. von Ihrem regionalen Wasserversorger.

Wer legt die Leitungsführung fest?

Überlegen Sie zunächst, wo sich die geeignete Übergabestelle für Trinkwasser im Gebäude befinden soll. Dabei ist angeraten, einen Hausanschlussraum für alle Anschlüsse vorzusehen. Die Übergabestelle muss trocken, begehbar und frostfrei sein. Außerdem sollte sie an der straßenwärts gelegenen Hauswand liegen, damit ein für Sie kostengünstiges Erstellen der Hausanschlussleitung möglich ist.

Den endgültigen Verlauf der Hausanschlussleitung als Verbindung zwischen der Versorgungsleitung des Wasserversorgers und Ihrer Hausinstallation legen die Fachleute Ihres Versorgungsunternehmens fest, wobei Ihre Wünsche weitgehend Berücksichtigung finden.

Was gehört alles zur Trinkwasser-Hausinstallation?

Zur Trinkwasser-Hausinstallation, auch als Kundenanlage bezeichnet, gehören alle nach dem Hauptabsperrventil (i. d. R. nach dem Wasserzähler befindlich) sich anschließenden Leitungen und Anlagen. Davon ausgenommen ist lediglich der Wasserzähler, der Eigentum des Wasserversorgers ist. Die Lieferung, Aufstellung, technische Überwachung, Unterhaltung, Auswechslung und Entfernung der Wasserzähler sind Aufgabe des Wasserversorgers; er bestimmt auch Art, Zahl und Größe der Wasserzähler sowie dessen Anbringungsort. Bei der Aufstellung wird so verfahren, dass eine einwandfreie Messung gewährleistet ist; jedoch wird der Grundstückseigentümer zuvor angehört, um seine berechtigten Interessen wahren zu können.

Kann ich mein Haus selbst an das Trinkwassernetz anschließen?

Die Erstellung der Trinkwasser-Hausinstallation in Eigenleistung ist nicht gestattet. Hier ist vom Bauherrn ein Installationsunternehmen zu beauftragen, das im Installateurverzeichnis eines Wasserversorgungsunternehmens eingetragen ist. Nur so ist gewährleistet, dass die Trinkwasser-Hausinstallation unter Beachtung der gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen sowie nach den anerkannten Regeln der Technik (DIN 1988) hergestellt wird.

Woher kommt mein Wasser während der Bauzeit?

Wenn das Grundstück durch die öffentliche Wasserversorgung erschlossen ist und die Hausanschlussleitung bereits am Grundstück anliegt, kann nach Einbau eines Wasserzählers durch das Wasserversorgungsunternehmen so genanntes Bauwasser entnommen werden. Es ist jedoch darauf zu achten, dass der „Bau"-Wasserzähler besonders gegen Beschädigung und Frost geschützt wird.

Was muss der Bauherr bezahlen?

Die für die Herstellung des Hausanschlusses erforderlichen Genehmigungen, Erlaubnisse, Zustimmungen usw. sind vom Anschlussnehmer (Bauherr) auf eigene Kosten einzuholen. Die Kosten für die Erstellung des Hausanschlusses werden entsprechend der Bestimmungen/Satzungen Ihres Wasserversorgers entweder vom Kunden oder vom Wasserversorgungsunternehmen getragen.

Baukostenzuschuss oder Anschlussbeitrag?

Das Wasserunternehmen ist berechtigt, zur teilweisen Abdeckung notwendiger Kosten für die Erstellung oder Verstärkung der zur örtlichen Versorgung dienenden Verteilungsanlagen einen angemessenen Baukostenzuschuss abzuverlangen. Dieser vom Anschlussnehmer zu tragende Kostenanteil kann bemessen werden über die Straßenfrontlänge oder über die Grundstücksgröße; aber auch über die Geschossfläche oder die Zahl der Wohnungseinheiten. Von einem Teil der Versorgungsunternehmen wird anstelle eines Baukosten-zuschusses, entsprechend der Satzung, ein Anschlussbeitrag erhoben. Einige Unternehmen erheben weder Baukostenzuschuss noch Anschlussbeitrag.

Wann steht Trinkwasser im ganzen Haus zur Verfügung?

Nach Fertigstellung der Trinkwasser-Hausinstallation durch den Vertragsinstallateur (Meldung an das Versorgungsunternehmen) kann der Wasserzähler montiert und der Anschluss fachgerecht in Betrieb genommen werden. Dann steht der Trinkwasserentnahme im Haus nichts mehr im Wege.

Was muss ich beim Erneuern oder Stilllegen der Leitung beachten?

Zur Erneuerung (Auswechslung) des Trinkwasser-Hausanschlusses, Absperrung, Stilllegung einer Anschlussleitung und zum Einsatz bestimmter Materialien wie Kupfer und Blei beim Hausanschluss informiert Sie Ihr Wasserversorger.

 

 

Infoblatt Trinkwasser-Hausanschluss

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserem » Infoblatt "Trinkwasser-Hausanschluss".