Kleinkläranlagen

 

Die Abwasserbeseitigung trägt maßgeblich zur Qualitätserhaltung der Bäche, Flüsse und Seen bei. Nicht zuletzt beeinflusst sie die Lebensqualität der Menschen als Grundlage von Hygiene und Gesundheitsvorsorge der Bevölkerung. Sprich: Sauberes Wasser ist die Grundlage für unsere Gesundheit.

Wenn früher noch vielerorts die Selbstreinigungskraft der Gewässer für die Abwasserreinigung genutzt wurde, reicht dies mit dichter werdender Besiedlung, höheren Wasserverbräuchen und kritischeren Inhaltsstoffen inzwischen nicht mehr aus, Abwasser nur zu entschlammen. So ist beispielsweise bis zum Ende des 20. Jahrhunderts mancherorts übliche Ableitung von Grauwasser inzwischen keinesfalls mehr üblich.

ABWASSERENTSORGUNG HEUTE

Die Aufgabenträger der Abwasserentsorgung in Sachsen und Thüringen leisten ihren täglichen Beitrag, indem sie Kanalnetze und Kläranlagen nach dem Stand der Technik errichten und betreiben. Die Abwasserbeseitigungskonzepte der Entsorger beinhalten entsprechende Maßnahmen über den bereits erreichten und den avisierten Ausbaustand der Abwasserentsorgung.

Auch wenn der Anschlussgrad an Zentralkläranlagen in den vergangenen Jahren vielerorts stark gewachsen ist, stellt sich gerade im ländlichen Raum ein Anschluss an eine Zentralkläranlage oftmals schwierig dar. Häufig stehen dem, durch abwechslungsreiche Landschaft, gestreute Bebauung und dünne Besiedlung technische, aber auch wirtschaftliche Probleme entgegen.

In solchen Bereichen wird die Errichtung von grundstückseigenen Kleinkläranlagen nach Stand der Technik erforderlich (vollbiologische Kleinkläranlage), die in der Regel durch den Grundstückseigentümer errichtet und betrieben werden müssen.

Im Rahmen der konkurrierenden Gesetzgebung werden in Bundeslandesspezifischen Regelungen (SächsWG, ThürWG, u. a.) die Abwasserverordnung (AbwVo) des Bundes und das Wasserhaushaltsgesetz des Bundes (WHG) umgesetzt. So können die Vorgaben der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) aufgegriffen und in nationales Recht überführt werden.

Daraus leitet sich ab, dass die Abwasserentsorgung gemäß dem Stand der Technik erfolgen muss. Zeitlich befristete Übergangslösungen sind dabei möglich.

 

Welche KLEINKLÄRANLAGE ist die Richtige

Grundsätzlich gilt, eine Abstimmung mit dem zuständigen Abwasserentsorger ist Pflicht. Dabei muss man die gesamten Rahmenbedingungen in Erfahrung bringen, wie beispielsweise:

  • bestehende Anschlusssituation des Grundstückes
  • eventuell geplante Anschlusssituation und Übergangszeitraum,
  • erforderlichen Genehmigungen,
  • Umfang der genehmigungsfähigen Nutzung,
  • Anforderungen an den Reinigungsumfang,
  • eventuelle Vergabe von Fördermitteln.

Wenn also eine vollbiologische Kleinkläranlage erforderlich wird, gilt es nun anhand der technischen Rahmenbedingungen ein möglichst optimales System für den jeweiligen Einsatzzweck auszuwählen. Hierbei ist zu beachten, dass derartige Systeme mindestens 15 Jahre laufen sollten und über diesen Zeitraum auch unterhalten und gewartet werden müssen. Ohnehin ist der Abschluss eines Wartungsvertrages mit einem zertifizierten Dienstleister unumgänglich.

Neben den örtlichen Gegebenheiten, der Anlagenkapazität und der Frage nach dem Reinigungssystem, spielen natürlich die Kosten für Anschaffung, Herstellung und Betrieb eine Rolle. Auch hier kann der regionale Abwasserentsorger unterstützend zu Seite stehen.

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