Hausinstallation

WIE BEANTRAGE ICH EINEN HAUSANSCHLUSS? 

Schon bei der Planung eines Bauvorhabens sollte der Bauherr, der beauftragte Planer oder Architekt einen „Antrag auf Prüfung der Versorgung eines Grundstückes mit Trinkwasser“, kurz Standortvoranfrage, stellen. Entsprechende Formulare stehen auf den Webseiten des Wasserversorgers zum Download bereit.  Dort steht auch, welche Unterlagen und Angaben notwendig sind.

Der Wasserversorger entscheidet nun, ob ein Anschluss an das Leitungsnetz möglich ist, wo er angebunden werden kann und welche Besonderheiten zu beachten sind (z.B. Bau eines Wasserzählerschachtes, Leitungsverstärkungen u.ä.).

Der Antrag sollte rechtzeitig gestellt werden, da die sogenannte Standortvoranfrage i. d. R. Bestandteil der Unterlagen für die Baugenehmigung ist. Auch das Wasserversorgungsunternehmen benötigt für die Bearbeitung eine gewisse Zeit.

 

Was gilt es bei der ANTRAGSTELLUNG zu beachten?

Ist geklärt, dass das Bauvorhaben mit Trinkwasser versorgt werden kann, wird im nächsten Schritt der konkrete Hausanschluss beantragt. Meist macht dies der Bauherr, nachdem die Baugenehmigung erteilt wurde.

Mit dem „Antrag auf Herstellung des Trinkwasserhausanschlusses“ wird die eigentliche Verlegung beantragt. Der Wasserversorger ermittelt dann die Trasse für den Hausanschluss, die Lage des Wasserzählers, mögliche Eigenleistungen und nicht zuletzt den konkreten Preis für den Anschluss.

 

WER LEGT DIE GENAUE LEITUNGSFÜHRUNG FEST?

Die Trasse für die Leitungen wird zwischen dem Bauherrn und den zuständigen Mitarbeitern des Wasserversorgers abgestimmt. Dabei müssen die örtlichen Gegebenheiten und der Baugrund berücksichtigt werden.

Bereits bei der Planung deines Bauvorhabens sollte man über den künftigen Verlauf der Leitungen nachdenken. Der Hausanschlussraum beispielsweise, gehört möglichst nah an den Anbindepunkt zum Leitungsnetz des Wasserversorgers. Schon aus diesem Grunde empfiehlt sich eine frühzeitige Standortvoranfrage.

Es ist sinnvoll, einen gemeinsamen Hausanschlussraum für alle Anschlüsse vorzusehen. Der Raum muss trocken, begehbar und frostfrei sein.

 

WAS GEHÖRT ALLES ZUR TRINKWASSER-HAUSINSTALLATION?

Die Trinkwasser-Hausinstallation wird auch als Kundenanlage bezeichnet. Dazu gehören alle Leitungen und Anlagen, die hinter dem Hauptabsperrventil liegen. Davon ausgenommen ist lediglich der Wasserzähler, der Eigentum des Wasserversorgers ist.

Der Einbau, der regelmäßige Austausch und der eventuelle Ausbau des Wasserzählers sind Aufgabe des Wasserversorgers. Er bestimmt auch Art und Größe der Wasserzähler sowie wo er installiert wird.

 

KANN ICH MEIN HAUS SELBST AN DAS TRINKWASSERNETZ ANSCHLIESSEN?

Die Trinkwasser-Hausinstallation muss ein Installationsunternehmen durchführen, das im entsprechenden Verzeichnis eines Wasserversorgers eingetragen ist. Nur so ist gewährleistet, dass die gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen sowie die anerkannten Regeln der Technik (DIN 1988 neu und EN 1717) beachtet werden.

 

WOHER KOMMT MEIN WASSER WÄHREND DER BAUZEIT?

Wichtig: Klärung vor Baubeginn, ob ein vorübergehender Bauwasser-Anschluss benötigt wird, bis der Trinkwasserhausanschluss fertiggestellt ist. Das sogenannte Bauwasser kann z. B. über die künftige Hausanschlussleitung oder über ein Standrohr auf einem nahegelegenen Unterflurhydranten bereitgestellt werden. Die genutzte Wassermenge wird, wie beim Hausanschluss, über einen Zähler ermittelt. Der Anschluss muss während der gesamten Bauzeit vor Beschädigung, Frosteinwirkung o. ä. gesichert werden. Wie die Versorgung während der Bauzeit erfolgen kann und welche Kosten dafür anfallen, weiß der zuständige Wasserversorger.

 

WAS kostet das alles?

Je nach geltenden Bestimmungen (Satzung oder Anschlussbedingungen) des Wasserversorgers trägt der Kunde oder das Wasserversorgungsunternehmen die Kosten für den Hausanschluss sowie ggf. einen einmaligen Beitrag (Baukostenzuschuss oder Anschlussbeitrag).

Die Genehmigungen, Erlaubnisse und Zustimmungen, die für den Hausanschluss erforderlich sind, muss der Anschlussnehmer (Bauherr) im Vorfeld in jedem Fall auf eigene Kosten einholen.

 

WANN STEHT TRINKWASSER IM GANZEN HAUS ZUR VERFÜGUNG?

Sobald der Vertragsinstallateur die Trinkwasser-Hausinstallation fertiggestellt und dies dem Wasserversorger gemeldet hat, kann der Wasserzähler montiert und der Anschluss in Betrieb genommen werden.

 

WAS MUSS ICH BEIM ERNEUERN ODER STILLLEGEN DER LEITUNG BEACHTEN?

Der Hausanschluss muss erneuert werden? Wegen Leerstand wird über einen längeren Zeitraum kein Trinkwasser benötigt? Oder das Haus soll gar abgerissen werden? In solchen Sonderfällen sollte der Wasserversorger rechtzeitig informiert werden.

 

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