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Unser Trinkwasser – Keine Gefahr durch das Corona-Virus

Trinkwasser ist unser wichtigstes Lebensmittel! Es muss daher hygienisch einwandfrei sein und den Qualitätsansprüchen der Trinkwasserverordnung entsprechen.

Trinkwasser ist unser wichtigstes Lebensmittel! Es muss daher hygienisch einwandfrei sein und den Qualitätsansprüchen der Trinkwasserverordnung entsprechen.

Trinkwasser ist auch eines der meist überwachten Lebensmittel! In der Praxis wird dies durch das sogenannte Multi-Barrieren-System gewährleistet, das für die gesamte Wasserversorgung in Deutschland gilt. Es besagt, dass es im Wasserkreislauf mehrere Barrieren für Erreger oder andere unerwünschte Stoffe gibt, um diese vom Trinkwasser fernzuhalten oder sie letztlich daraus zu entfernen. Die Säulen dieses Systems sind der Schutz der Wasserressourcen, die Wassergewinnung, Wasseraufbereitung und die sachgerechte Wasserverteilung unter Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik.

Für die Qualitätsüberwachung unseres Trinkwassers stehen den Wasserversorgern modernste Analysegeräte zur Verfügung. Diese konnten trotz intensiver Laboruntersuchungen keine Corona-Viren im Trinkwasser nachweisen. Auch das Umweltbundesamt hat in seiner Stellungnahme vom 9. März 2020 darauf hingewiesen: Eine Übertragung des Corona-Virus über die öffentliche Trinkwasserversorgung ist nach heutigem Kenntnisstand höchst unwahrscheinlich.

Natürlich stellt das Corona-Virus an alle Wasserversorger viele neue Anforderungen. Zwar laufen die Prozesse in der Trinkwasserversorgung prinzipiell weitgehend automatisiert, d. h. selbstständig und fernüberwacht und damit kontaktfrei ab. Selbst Wartungsarbeiten können zum Teil aus der Ferne durchgeführt werden. Trotzdem gibt es eine Vielzahl an Tätigkeiten, die von den Mitarbeitern der Versorgungsunternehmen ausgeführt werden müssen. Deshalb haben sie spezielle Pandemie-Notfallpläne im Einsatz, die zum einen die Trinkwasserversorgung auch unter diesen besonderen Umständen rund um die Uhr sicher stellen und zum anderen die eigenen Mitarbeiter vor Ansteckung schützen sollen. Deshalb ist zum Beispiel der Zugang für Besucher zu Kundenzentren, Betrieben und Anlagen bis auf weiteres nicht möglich. Die Abstandsregelungen gelten auch für alle Mitarbeiter. Um Ansteckungen zu vermeiden und bei Ausfällen Einzelner ausreichend Personalreserven zu haben, werden Dienstpläne entsprechend angepasst. Auch die an sich schon hohen Hygienevorschriften wurden verschärft. Die Maßnahmen der Pandemiepläne werden den Erfordernissen entsprechend angepasst und erweitert, damit die Trinkwasserversorgung jederzeit gesichert ist.

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