Rückstausicherungen

 

Der Grundstückseigentümer trägt das Risiko für seinen Schaden bei nicht vorhandener Rückstausicherung. Es gilt daher, sich mit seinem Abwasserentsorger über die in den jeweiligen Ortssatzungen festgehaltenen Regeln abzustimmen.

Betroffen sind grundsätzlich alle unterhalb der Rückstauebene liegenden Räumlichkeiten, welche einen direkten oder indirekten Anschluss an das Kanalsystem haben. Als Rückstauebene wird für gewöhnlich die Höhe der Straßenoberkante an der Anschlussstelle des Grundstücksentwässerungskanals an die öffentliche Kanalisation angenommen. Rückstau entsteht, wenn es im Abwassersammler zum Einstau kommt und sich dies bis in die Hausanschlusskanäle fortsetzt. Dagegen gilt es sich mit einer Rückstausicherung zu sichern.

Je nach Intensität und Zeitdauer des Ereignisses kann dies bis zum Überstau – also einem Ausströmen von Wassermengen aus Schächten oder Straßenabläufen – führen. Im Extremfall können hier Überschwemmungen die Folge sein.

 

WAS EINEN RÜCKSTAU VERURSACHEN KANN:
  • große Niederschlagsmengen
  • zu geringer Querschnitt der Rohrleitungen
  • hohe Spitzenlasten innerhalb kurzer Zeit (Werbepausen im TV bei Sportveranstaltungen und populären Sendungen)
  • Rohrbrüche oder Kanalschäden
  • ungeplante Einleitungen, z. B. durch Feuerwehreinsätze
  • Reparaturarbeiten (Absperrungen, Umleitungen)
  • Verstopfung bzw. Querschnittsverengung
  • Ausfall von Pumpen bei Zwischenpumpwerken

 

RÜCKSTAUSICHERUNGEN VERSPERREN DEM ABWASSER DEN WEG ZURÜCK INS GEBÄUDE.

Der Einbau sollte in trockenen Schächten erfolgen. Rückstausicherungen müssen über zwei, voneinander unabhängige Verschlüsse verfügen:

  • automatischer Hauptverschluss
  • Notverschluss (von Hand zu betätigen)

In Ausnahmefällen und unter Einhaltung bestimmter Bedingungen, ist der Einbau von mechanischen handbedienten oder elektrisch betriebenen Rückstauverschlüssen erlaubt. Folgende Kriterien sind zu erfüllen:

  • Es handelt sich um Räume, die nur wenig bis selten genutzt werden. (z. B. Hobby- oder Partyräume).
  • Es sind keine wesentlichen Sachwerte vorhanden, die zerstört werden könnten.
  • Ein WC steht oberhalb der Rückstauebene zur Verfügung und ist nur für einen kleinen Kreis von Benutzern vorgesehen.
  • Im Falle eines Rückstaus müssen nicht notwendigerweise die Ablaufstellen unterhalb der Rückstauebene benutzt werden.

 

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