Grundstücksentwässerungsanlagen

 

Das Abwasser eines Gebäudes wird über die so genannte Grundstücksentwässerungsanlage dem öffentlichen Kanal zugeleitet. Für den Bau, den Betrieb und die Instandhaltung dieser Anlage ist der Grundstückseigentümer verantwortlich. Die wesentlichen Normen für Grundstücksentwässerungsanlagen sind: DIN 1986-100 / DIN EN 12056 sowie die DIN EN 752.

 

BESTANDTEILE EINER GRUNDSTÜCKSENTWÄSSERUNGSANLAGE

Die Hauptbestandteile einer Grundstücksentwässerungsanlage sind:

  • Abwasserleitungen innerhalb von Gebäuden
  • Abwasserleitungen unter Gebäuden (Grundleitungen)
  • alle weiteren Abwasserleitungen im Grundstück, die unter der Erde verlegt sind
  • Anschlussleitung zum öffentlichen Kanal unter öffentlichen Flächen
    (z. B. unter öffentlichen Straßen und Grünanlagen)
  • Anschluss („Anstich“) an den öffentlichen Kanal

 

NEUBAU UND ÄNDERUNG

Für den Neubau oder die Änderung von Grundstücksentwässerungsanlagen ist eine Genehmigung einzuholen, für die folgende Unterlagen einzureichen sind:

  • Entwässerungspläne
  • Entwässerungsantrag 

 

WIEDERKEHRENDE ÜBERPRÜFUNG

Eine Grundstücksentwässerungsanlage muss in regelmäßigen Intervallen auf ihre vollständige Funktionsfähigkeit und ihren baulichen Zustand überprüft werden.

Nur so lässt sich gewährleisten, dass die Ableitung des Abwassers zuverlässig erfolgt und die Verschmutzung von Grundwasser sowie das Eindringen von Fremdwasser in die Kanalisation verhindert werden.

Verantwortlich für die Überprüfung ist der jeweilige Grundstückseigentümer.

 

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