Wasserfibel

Wasserglossar



Die Aufbereitung zu Trinkwasser und die Klärung des Abwassers ist kompliziert und wird durch viele Gesetze geregelt. Oft tauchen Begriffe auf, die man dabei als Laie nicht versteht.

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Definition:

Wird durch Körperschaften des öffentlichen Rechts (z. B. Verbände) für die Benutzung ihrer öffentlichen Einrichtungen erhoben, wenn diese Einrichtungen, wie z. B. die öffentliche Wasserversorgung oder Abwasseranlagen, dem Vorteil einzelner Personen oder Gruppen dienen. Die G. ist, im Gegensatz zur Steuer, eine unmittelbare Gegenleistung für laufende oder einmalige Leistungen.

Definition:

Natürliche Situation des Erdaufbaus und der Erdoberfläche, die durch Art und Zusammensetzung der Erdschichten geprägt ist.

Definition:

Durch physikalische, chemische und biologische Kenngrössen sowie beschreibende Begriffe wertneutral angegebene Eigenschaften eines Gewässers (Einteilung in Klassen I bis IV).

Definition:

Als Teil der Hydrologie - diejenige Wissenschaft, die sich mit den Gewässern und deren Eigenschaften und Erscheinungsformen auf, unter und über der Erdoberfläche (Wasserkreislauf) befasst.

Definition:

Zielgerichtete Inanspruchnahme eines Gewässers durch den Menschen, z. B. als Trinkwasser, durch die Fischerei und Schifffahrt oder zum Zwecke der Erholung.

Definition:

Teil des Umweltschutzes; Gesamtheit aller Massnahmen zum Schutz der Gewässer: - vor zu starker Entnahme von Wasser, - vor Verunreinigung durch kommunale, gewerbliche, industrielle und landwirtschaftliche Abwässer, - zur Verbesserung der Selbstreinigung des Wassers gegen Eutrophierung,- bei Baumassnahmen im Uferbereich und- zur Erhaltung der natürlichen Gegebenheiten (Biotope).

Definition:

Gesetzlich vorgeschriebene Werte, deren Überschreitung Schäden nach sich ziehen können bzw. nachteilige Auswirkungen befürchten lassen. So enthält z. B. die Trinkwasserverordnung G. für chemische Stoffe und Mikroorganismen.

Definition:

Im Ergebnis einer Untersuchung festgestellte Abweichung von Grenzwerten.

Definition:

Schliesst die gesamten Einrichtungen eines Grundstücks ein, die dem Sammeln, Ableiten, Beseitigen und Behandeln von Abwasser dienen.

Definition:

Anlage zur Behandlung von Abwasser (Kleinkläranlage), die sich auf einem Grundstück befindet, das nicht an die zentrale Abwasserbeseitigung angeschlossen ist.

Definition:

Unterirdisches Wasser, das Hohlräume der Erdrinde zusammenhängend ausfüllt und sich unter dem Einfluss der Schwerkraft bewegt. G. ist ein Teil des natürlichen Wasserkreislaufs.

Definition:

Verfahren zur künstlichen Grundwasserbildung durch Einleitung von Oberflächenwasser in den Untergrund (Versickerung).

Definition:

Ziel des Schutzes ist die Beschaffenheit nicht verunreinigten Grundwassers zu erhalten, bereits vorhandene Schädigungen zu beheben und eine massvolle Grundwasserentnahme zu sichern.

Definition:

Höhe des Grundwasserspiegels über oder unter einem Vergleichspunkt (z. B. amtlich festgelegter Höhenfestpunkt).

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