Wasserfibel
Wasserglossar
Das I. ersetzt seit dem 20.07.2000 das Bundesseuchengesetz und stellt die rechtliche Grundlage der Trinkwasserverordnung dar, die eine Durchführungsverordnung des I. ist. In § 11 dieses Gesetzes wird die für Deutschland massgebliche rechtliche Definition von Trinkwasser angegeben: "Trinkwasser …, muss so beschaffen sein, dass durch seinen Genuss oder Gebrauch eine Schädigung der menschlichen Gesundheit, insbesondere durch Krankheitserreger, nicht zu besorgen ist. Wassergewinnungs- und Wasserversorgungsanlagen … unterliegen insoweit der Überwachung durch das Gesundheitsamt."
Eindringen, Einsickern (z. B. Eindringen von Oberflächenwasser in den Boden).
Flexibles Rohr, das in ein vorhandenes Rohr eingezogen wird.
Rohrsanierung mit einem Inliner.
Anlagen mit organischen oder anorganischen Substanzen, mit deren Hilfe bestimmte Anionen und Kationen aus dem Wasser entfernt werden können (Enthärtung).