Wasserfibel

Wasserglossar



Die Aufbereitung zu Trinkwasser und die Klärung des Abwassers ist kompliziert und wird durch viele Gesetze geregelt. Oft tauchen Begriffe auf, die man dabei als Laie nicht versteht.

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Definition:

Das I. ersetzt seit dem 20.07.2000 das Bundesseuchengesetz und stellt die rechtliche Grundlage der Trinkwasserverordnung dar, die eine Durchführungsverordnung des I. ist. In § 11 dieses Gesetzes wird die für Deutschland massgebliche rechtliche Definition von Trinkwasser angegeben: "Trinkwasser …, muss so beschaffen sein, dass durch seinen Genuss oder Gebrauch eine Schädigung der menschlichen Gesundheit, insbesondere durch Krankheitserreger, nicht zu besorgen ist. Wassergewinnungs- und Wasserversorgungsanlagen … unterliegen insoweit der Überwachung durch das Gesundheitsamt."

Definition:

Eindringen, Einsickern (z. B. Eindringen von Oberflächenwasser in den Boden).

Definition:

Flexibles Rohr, das in ein vorhandenes Rohr eingezogen wird.

Definition:

Rohrsanierung mit einem Inliner.

Definition:

Anlagen mit organischen oder anorganischen Substanzen, mit deren Hilfe bestimmte Anionen und Kationen aus dem Wasser entfernt werden können (Enthärtung).

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