Wasserfibel

Wasserglossar



Die Aufbereitung zu Trinkwasser und die Klärung des Abwassers ist kompliziert und wird durch viele Gesetze geregelt. Oft tauchen Begriffe auf, die man dabei als Laie nicht versteht.

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Definition:

(Wasserstoffoxid)In reiner Form geruchs- und geschmacksfreie, in dünnen Schichten farblose Flüssigkeit. In Schichten über 5 m Dicke himmelblau scheinend. W. kommt in flüssigem und festem (Eis) Zustand in der Natur vor, gasförmig in der Atmosphäre, die bis 4% Wasserdampf enthalten kann. W. ist für lebende Organismen unentbehrlich. Menschen und höhere Tiere enthalten 60 bis 75%, Pflanzen bis zu 95% Wasser, welches bei ihnen als Lösungs-, Quell-, Transport- und Wärmeregulierungsmittel, als chemische Reagens und für grüne Pflanzen als Ausgangsstoff der Fotosynthese und auch als Nährstoff wirkt. Die Wassermengen der Erde sind im Wesentlichen konstant. Sie befinden sich vornehmlich in Meeren und im Polareis. Etwa 2,2% der Gesamtwassermenge ist chemisch gebunden. Das W. bedeckt 71% der Erdoberfläche und unterliegt dem Wasserkreislauf , bei dem die Umsetzzeiten des W. sehr unterschiedlich sind.

Definition:

Wassermenge, die für die jeweilige Versorgung abgegeben wird.

Definition:

Die in einer bestimmten Zeiteinheit benötigte Menge an Trink- und Brauchwasser (Planungsgrösse für den Bau von Wasserversorgungsanlagen).

Definition:

Hochbehälter

Definition:

Staatliche und kommunale Behörden, in deren Verantwortung der Vollzug der Wassergesetze liegt. Oberste W. sind die zuständigen Ministerien der Länder. Höhere W. sind die Regierungspräsidien. Untere W. sind die Landkreise und kreisfreien Städte.

Definition:

Summe der gelösten und ungelösten Bestandteile im Wasser.

Definition:

Von den Wasserbehörden geführtes Verzeichnis über Rechts- und Gebrauchsverhältnisse an Gewässern.

Definition:

Die für eine bestimmte Zeit aus dem natürlichen Wasserkreislauf zur Verfügung stehende nutzbare Menge an Süsswasser. Das W. der Bundesrepublik Deutschland beträgt durchschnittlich rund 164 Milliarden Kubikmeter im Jahr, wovon ca. 6 Milliarden Kubikmeter im Jahr durch die öffentliche Wasserversorgung genutzt werden.

Definition:

Fläche, unter der das Grundwasser gebildet wird, das dem Brunnen oder der Quelle zufliesst. Als W. wird aber auch das Gebiet bezeichnet, das von einem fliessenden Gewässer ober- oder unterirdisch entwässert wird.

Definition:

Technische Einrichtung zur Entnahme von Grund- und Oberflächenwasser aus seiner natürlichen Umgebung.

Definition:

Sammelbegriff für die Gewinnung von Oberflächen- und Grundwasser zum Zwecke der Nutzung als Trink- oder Brauchwasser.

Definition:

Bei der W. wird unterschieden zwischen der durch Calcium- und Magnesiumsalze der Kohlensäure hervorgerufenen Karbonathärte und der durch die anderen Calcium- und Magnesiumsalze hervorgerufenen Nichtkarbonathärte. Die Summe dieser beiden ergibt die in Millimol je Liter (mmol/l) ausgedrückte Gesamthärte, die in vier Härtebereiche eingeteilt wird ("Waschmittelgesetz"):

Härtebereich Bezeichnung Wasserhärte Summe Erdal-
der Härtestufe in °dH kalien mmol/l

1 weich 0 - 7 0 - 1,25
2 mittel 7 - 14 1,25 - 2,50
3 hart 14 - 21 2,50 - 3,75
4 sehr hart über 21 über 3,75

Definition:

Planmässige Überwachung und Regelung des mengenmässigen Wasserdargebotes, des Ver- und Gebrauches von Wasser und die mengenmässige Beziehung zwischen Niederschlag, Abfluss, Verdunstung und Wassergebrauch (Wasserkreislauf).

Definition:

(natürlicher)Ständige Zustands- und Ortsveränderung des Wassers; wird bewirkt durch die Sonnenstrahlung und die Schwerkraft der Erde.

Definition:

Teil des Wasserkreislaufes, bei dem Wasser für die Befriedigung menschlicher Bedürfnisse genutzt wird.

Definition:

Alle wasserwirtschaftlichen Regelungen, die sich aus der Nutzung, dem Schutz, der Bewirtschaftung des Wassers und der Instandhaltung der Gewässer sowie dem Schutz vor Hochwassergefahren ergeben. Das W. regelt das Verhältnis aller an der Nutzung des Wassers Beteiligten untereinander und zum Staat. Es dient der praktischen Durchführung der komplexen Aufgaben der Wasserwirtschaft. Öffentliches Recht und Privatrecht, Verwaltungs-, Zivil- und Strafrecht greifen hier, wie kaum auf einem anderen Gebiet, ineinander.

Definition:

Durch Verunreinigung in das Wasser gelangende Substanzen, die bereits in geringer Konzentration die Gesundheit von Menschen und Tieren beeinträchtigen können.

Definition:

Vorratsbehälter für Wasser zum Ausgleich von Zufluss-, Abfluss-, Beschaffenheits- und Bedarfsschwankungen. Beispiele für W. sind Talsperren, Wehre, Rückhaltebecken sowie Erdhochbehälter und Wassertürme.

Definition:

Ausdruck für die Trennfläche zwischen einem Gewässer und der Atmosphäre. Als glatte, horizontale Fläche in der Natur ist diese durch die Wirkung der Turbulenz beim Fliessen und durch Windeinwirkung meist nicht vorhanden.

Definition:

Dient der Wasserspeicherung und zur Sicherung des Versorgungsdruckes.

Definition:

Die tatsächliche abgegebene Wassermenge an einen Verbraucher.

Definition:

Die Differenz zwischen der in das Rohrnetz eingespeisten Wassermenge und der an den Verbraucher abgegebenen Wassermenge.

Definition:

Bereitstellung von Trinkwasser zu jedem Zeitpunkt in ausreichender Menge, Güte und mit ausreichendem Druck für alle Verbraucher.

Definition:

Gebiet, in dem ein Wasserversorgungsunternehmen Wasser verteilt (z. B. Stadt, Gemeinde, Ortsteil).

Definition:

Zuleitung des Wassers durch Rohrleitungen an die Nutzer.

Definition:

Natürlich vorkommendes Wasser. Die Vorkommen des Wassers lassen sich einteilen in: atmosphärisches Niederschlagswasser (Regenwasser, Schmelzwasser von Schnee und Eisteilchen), fliessendes Oberflächenwasser (Ströme, Flüsse, Bäche, Rinnsale, Kanäle, Gräben), stehendes Oberflächenwasser (Seen, Teiche, Weiher, Staugewässer, Meerwasser), unterirdisches Wasser (Bodenwasser, Grundwasser, Quellwasser vor Austritt an die Oberfläche).

Definition:

Betriebseinheit, die aus Anlagen zur Wassergewinnung, -aufbereitung, -förderung und -speicherung bestehen kann.

Definition:

(veraltet auch Wasseruhr)Hauswasserzähler

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